(DBUStiftG)
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsche Bundesstiftung Umwelt"

Ausfertigungsdatum: 18.07.1990


§ 3 DBUStiftG Rechnungsprüfung

Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung unterliegt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.