(DBUStiftG)
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsche Bundesstiftung Umwelt"

Ausfertigungsdatum: 18.07.1990


§ 1 DBUStiftG Errichtung und Rechtsform

Der Bund wird unter dem Namen "Deutsche Bundesstiftung Umwelt" eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichten.