(DBPJubAnO)
Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Jubiläumszuwendungen an Beamte der Deutschen Bundespost

Ausfertigungsdatum: 22.08.1962


I. DBPJubAnO

Aufgrund des § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 24. Mai 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 363) übertrage ich die Ausübung der Befugnis, Jubiläumszuwendungen zu gewähren oder über ihre Versagung zu entscheiden, für die Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 sowie für die Posthalter und Hilfsposthalter

den Oberpostdirektionen,dem Fernmeldetechnischen Zentralamt,dem Posttechnischen Zentralamt,dem Sozialamt der Deutschen Bundespost,der Bundesdruckerei
je für ihren Geschäftsbereich.