(DBPDirWid/BVtrAnO)
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Direktoriums der Deutschen Bundespost

Ausfertigungsdatum: 11.06.1990


III. DBPDirWid/BVtrAnO Schlußvorschriften

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 11. Juni 1990 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 25. September 1979 (BGBl. I S. 1669) insoweit außer Kraft.