(DBPBeamtRAnO 1985)
Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei

Ausfertigungsdatum: 07.05.1985


2. DBPBeamtRAnO 1985

Bei Belohnungen oder Geschenken, die einem Beamten nach Beendigung des Beamtenverhältnisses gewährt werden, ist für Entscheidungen nach Abschnitt 1 Nr. 1.1 dieser Anordnung diejenige Behörde zuständig, deren Geschäftsbereich der Beamte zuletzt angehört hat.