(DBAVENG)
Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Februar 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Ausfertigungsdatum: 25.04.1996


Art 3 DBAVENG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 28 sowie das Protokoll in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.