(DBAAREG)
Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Juli 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

Ausfertigungsdatum: 29.04.2011


Art 3 DBAAREG

Die Bundesregierung wird ermächtigt, Verlängerungen der Geltungsdauer dieses Abkommens nach seinem Artikel 30 Absatz 1 Satz 2 und 3 mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen.