Datentransparenz-Gebührenverordnung (DaTraGebV)
Verordnung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung von Daten nach den Regelungen der Datentransparenzverordnung

Ausfertigungsdatum: 30.04.2014


§ 5 DaTraGebV Höhe der Grundgebühr

Die Grundgebühr für die Bearbeitung eines Antrags beträgt 200 Euro.