Carsharinggesetz (CsgG)
Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing

Ausfertigungsdatum: 05.07.2017


§ 1 CsgG Anwendungsbereich

Mit diesem Gesetz werden Maßnahmen zur Bevorrechtigung des Carsharing ermöglicht, um die Verwendung von Carsharingfahrzeugen im Rahmen stationsunabhängiger oder stationsbasierter Angebotsmodelle zur Verringerung insbesondere klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern.