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< § 8
Anhang I >

Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV)
Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke

Ausfertigungsdatum: 16.12.2004


Schlussformel ChemVOCFarbV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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