Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des Tages außer Kraft, der in § 28 Absatz 11 Satz 1 des Chemikaliengesetzes genannt ist.
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen