(ChemBioLackAusbErprobV)
Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack

Ausfertigungsdatum: 17.06.2002


§ 11 ChemBioLackAusbErprobV Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.