Cannabis-Begleiterhebungs-Verordnung (CanBV)
Verordnung über die Begleiterhebung nach § 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Ausfertigungsdatum: 23.03.2017


§ 5 CanBV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und tritt am 31. März 2023 außer Kraft.