In das Register werden eingetragen
- 1.
-
strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 8),
- 2.
-
(weggefallen)
- 3.
-
Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10),
- 4.
-
gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen von Strafverfolgungsbehörden wegen Schuldunfähigkeit (§ 11),
- 5.
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gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18,
- 6.
-
nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1).