(BzBlGDV 1)
Erste Verordnung zur Durchführung des Benzinbleigesetzes

Ausfertigungsdatum: 07.12.1971


§ 1 BzBlGDV 1

Die nach § 4 Abs. 1 des Benzinbleigesetzes den Zolldienststellen vorzulegende schriftliche Erklärung des Herstellers muß vollständige Angaben auf einem Vordruck nach dem Muster der Anlage enthalten.