(BWO)
Bundeswahlordnung

Ausfertigungsdatum: 28.08.1985


Anlage 31 BWO (zu § 75 Absatz 5)

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 610 — 620)

Briefwahlvorstand-Nr.:
Diese Wahlniederschrift ist vollständig auszufüllen und bei Punkt 5.6 von allen Mitgliedern des Briefwahlvorstandes zu unterschreiben.
Gemeinde(n):
Kreis1):
Wahlkreis1):
Land:

Wahlniederschrift
über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl
bei der Wahl zum Deutschen Bundestag

am ..........

1.
BriefwahlvorstandZu der Bundestagswahl waren zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl vom Briefwahlvorstand erschienen:
FamiliennameVornamenFunktion
1.als Briefwahlvorsteher
2.als stellv. Briefwahlvorsteher
3.als Schriftführer
4.als Beisitzer
5.als Beisitzer
6.als Beisitzer
7.als Beisitzer
8.als Beisitzer
9.als Beisitzer
Anstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Briefwahlvorstandes ernannte der Briefwahlvorsteher folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Briefwahlvorstandes und wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin:
FamiliennameVornamenUhrzeit
1.
2.
3.


Als Hilfskräfte waren zugezogen:
FamiliennameVornamenAufgabe
1.
2.
3.


2.Zulassung der Wahlbriefe
2.1Eröffnung der Wahlhandlung
Der Briefwahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung um
damit, dass er die anwesenden Mitglieder des Briefwahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.
Abdrucke des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung lagen im Wahlraum vor.
(Bitte Uhrzeit eintragen:)
…………… Uhr …………… Minuten
2.2Vorbereitung der Wahlurne
Der Briefwahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war.
(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
Sodann wurde die Wahlurne ⃞ versiegelt.
 ⃞ verschlossen; der Briefwahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung.
2.3Anzahl Wahlbriefe; Ungültigkeit von
Wahlscheinen
Der Briefwahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm von/vom(Bitte die zuständige Stelle eintragen:)
..........
(Bitte Anzahl eintragen:)
…………… Wahlbriefe übergeben worden sind.
Der Briefwahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 ⃞ eine Mitteilung, dass keine Wahlscheine für ungültig erklärt worden sind, übergeben worden ist
 ⃞ ……………… (Anzahl) Verzeichnis/Verzeichnisse der für ungültig erklärten Wahlscheine übergeben worden ist/sind
 ⃞ ……………… (Anzahl) Nachtrag/Nachträge zu diesem/n Verzeichnis/Verzeichnissen übergeben worden ist/sind.
Die in dem/den Verzeichnis/Verzeichnissen der für ungültig erklärten Wahlscheine und in dem/den Nachträgen zu diesem/n Verzeichnis/Verzeichnissen aufgeführten Wahlbriefe wurden ausgesondert und später dem Briefwahlvorstand zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe unten unter Punkt 2.5).
2.4Am Wahltag eingegangene Wahlbriefe
Die Wahlbriefe, die am Wahltag bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle noch vor Schluss der Wahlzeit eingegangen waren, wurden dem Briefwahlvorstand überbracht.


(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 ⃞ Nein, es wurden keine noch vor Schluss der Wahlzeit eingegangenen Wahlbriefe überbracht.
(weiter bei Punkt 2.5)
 ⃞ Ja, es wurden noch vor Schluss der Wahlzeit eingegangene Wahlbriefe überbracht.
(Bitte die weiteren Eintragungen vornehmen:)
Ein Beauftragter des/der

überbrachte um ……… Uhr ………… Minuten
weitere …………… (Anzahl) Wahlbriefe.

2.5Zulassung, Beanstandung und Zurückweisung von Wahlbriefen
2.5.1Ein vom Briefwahlvorsteher bestimmtes Mitglied des Briefwahlvorstands öffnete die Wahlbriefe nacheinander, entnahm ihnen den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag und übergab beide dem Briefwahlvorsteher.
2.5.2Es wurden(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 ⃞ keine Wahlbriefe beanstandet.
Nachdem weder der Wahlschein noch der Stimmzettelumschlag zu beanstanden war, wurde der Stimmzettelumschlag ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. Die Wahlscheine wurden gesammelt.  
(weiter bei Punkt 3.)
 ⃞ insgesamt …………… (Anzahl) Wahlbriefe beanstandet.
(weiter bei Punkt 2.5.3)
2.5.3Von den beanstandeten Wahlbriefen wurden durch Beschluss zurückgewiesen(Bitte in den zutreffenden Fallgruppen die jeweilige Anzahl an zurückgewiesenen Wahlbriefen eintragen:)
……… Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein oder kein gültiger Wahlschein beigelegen hat,
……… Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein Stimmzettelumschlag beigefügt war,
……… Wahlbriefe, weil weder der Wahlbriefumschlag noch der Stimmzettelumschlag verschlossen waren,
……… Wahlbriefe, weil der Wahlbriefumschlag mehrere Stimmzettelumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt versehener Wahlscheine enthält,
……… Wahlbriefe, weil der Wähler oder die Hilfsperson die vorgeschriebene Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat,
……… Wahlbriefe, weil kein amtlicher Stimmzettelumschlag benutzt worden war,
……… Wahlbriefe, weil ein Stimmzettelumschlag benutzt worden war, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abwich oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthalten hat.
Insgesamt: …………… (Anzahl) Wahlbriefe
Die zurückgewiesenen Wahlbriefe wurden samt Inhalt ausgesondert, mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund versehen, wieder verschlossen, fortlaufend nummeriert und der Wahlniederschrift beigefügt.
2.5.4Nach besonderer Beschlussfassung wurden beanstandete Wahlbriefe zugelassen.(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 ⃞ Nein.
(weiter bei Punkt 3.)
 ⃞ Ja. Es wurden insgesamt
…………… (Anzahl) Wahlbriefe nach besonderer Beschlussfassung zugelassen. Der/die Stimmzettelumschlag/Stimmzettelumschläge wurde/n ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. Die Wahlscheine wurden gesammelt. War Anlass der Beschlussfassung der Wahlschein, so wurde dieser der Wahlniederschrift beigefügt.

3.Ermittlung und Feststellung des
Briefwahlergebnisses
3.1Öffnung der Wahlurne
Nachdem alle bis 18:00 Uhr eingegangenen Wahlbriefe geöffnet, die Stimmzettelumschläge entnommen und in die Wahlurne gelegt worden waren, wurde die Wahlurne um
(Bitte Uhrzeit eintragen:)
…………… Uhr …………… Minuten geöffnet.
Die Stimmzettelumschläge wurden entnommen. Der Briefwahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.
3.2Zahl der Wähler
3.2.1Sodann wurden die Stimmzettelumschläge ungeöffnet gezählt.
(Bitte Zahl eintragen:)
Die Zählung ergab…………… Stimmzettelumschläge (= Wähler)
Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei Kennbuchstabe = Wähler insgesamt, zugleich eintragen.
3.2.2Danach wurden die Wahlscheine gezählt.(Bitte Zahl eintragen:)
Die Zählung ergab…………… Wahlscheine.
(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 ⃞ Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der Wahlscheine stimmte überein.
(weiter bei Punkt 3.2.3)
 ⃞ Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der Wahlscheine stimmte nicht überein.
Die Verschiedenheit, die auch bei wiederholter Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus folgenden Gründen:
..........
..........
..........
..........
3.2.3Der Schriftführer übertrug die Zahl der Wähler in Abschnitt 4 Kennbuchstabe B der Wahlniederschrift.
3.3Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel
Nunmehr öffneten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Briefwahlvorstehers die Stimmzettelumschläge, nahmen die Stimmzettel heraus, bildeten daraus die folgenden Stapel und behielten sie unter Aufsicht:
3.3.1
a)
Die nach den Landeslisten getrennten Stapel mit den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und Zweitstimme zweifelsfrei gültig für den Bewerber und die Landesliste derselben Partei abgegeben worden war,
b)
einen gemeinsamen Stapel mit
den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für Bewerber und Landeslisten verschiedener Wahlvorschlagsträger abgegeben worden waren und

den Stimmzetteln, auf denen nur die Erst- oder nur die Zweitstimme jeweils zweifelsfrei gültig und die andere Stimme nicht abgegeben worden war,
c)
einen Stapel mit leeren Stimmzettelumschlägen und den ungekennzeichneten Stimmzetteln,
d)
einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen, die mehrere Stimmzettel enthalten, sowie
e)
einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen und Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Briefwahlvorstand Beschluss zu fassen war.Die beiden Stapel zu d) und e) wurden ausgesondert und von einem vom Briefwahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen.
3.3.2Die Beisitzer, die die nach Landeslisten geordneten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in der Reihenfolge der Landeslisten auf dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil dem Briefwahlvorsteher, zum anderen Teil seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu jedem Stapel laut an, für welchen Bewerber und für welche Landesliste er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel dem Briefwahlvorsteher oder seinem Stellvertreter Anlass zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu e) bei.
Nunmehr prüfte der Briefwahlvorsteher den Stapel zu c) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln und den leeren Stimmzettelumschlägen, die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Briefwahlvorsteher sagte an, dass hier beide Stimmen ungültig sind.
Danach zählten je zwei vom Briefwahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu a) und c) gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten

(Zwischensummenbildung I)
die Zahl der für die einzelnen Bewerber= Zeilen D1, D2, D3 usw. in Abschnitt 4
die Zahl der für die einzelnen Landeslisten= Zeilen F1, F2, F3 usw. in Abschnitt 4
abgegebenen Stimmen sowie
die Zahl der ungültigen Erststimmen und= Zeile C in Abschnitt 4
die Zahl der ungültigen Zweitstimmen.= Zeile E in Abschnitt 4
Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen eingetragen.

 ⃞  (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)
3.3.3Sodann übergab der Beisitzer, der den nach b) gebildeten Stapel unter seiner Aufsicht hatte, den Stapel dem Briefwahlvorsteher.
3.3.3.1Der Briefwahlvorsteher legte die Stimmzettel zunächst getrennt nach Zweitstimmen für die einzelnen Landeslisten und las bei jedem Stimmzettel laut vor, für welche Landesliste die Zweitstimme abgegeben worden war. Bei den Stimmzetteln, auf denen nur die Erststimme abgegeben worden war, sagte er an, dass die nicht abgegebene Zweitstimme ungültig ist, und bildete daraus einen

weiteren Stapel. Stimmzettel, die dem Briefwahlvorsteher Anlass zu Bedenken gaben, fügte er dem Stapel zu e) bei.
Danach zählten je zwei vom Briefwahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander die vom Briefwahlvorsteher gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten

(Zwischensummenbildung II – Zweitstimmen –)
die Zahl der für die einzelnen Landeslisten
abgegebenen Stimmen
= Zeilen F1, F2, F3 usw. in Abschnitt 4
sowie
die Zahl der ungültigen Zweitstimmen.= Zeile E in Abschnitt 4
Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen eingetragen.


 ⃞ 



(Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)
3.3.3.2Anschließend ordnete der Briefwahlvorsteher die Stimmzettel aus dem Stapel zu b) neu, und zwar nach den für die einzelnen Bewerber abgegebenen Erststimmen. Dabei wurde entsprechend 3.3.3.1 verfahren und die


(Zwischensummenbildung II – Erststimmen –)
Zahl der für die einzelnen Bewerber
abgegebenen Stimmen
= Zeilen D1, D2, D3 usw. in Abschnitt 4
sowie
die Zahl der ungültigen Erststimmen= Zeile C in Abschnitt 4
ermittelt.
Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen eingetragen.


 ⃞ 



(Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)
3.3.4Die Zählungen nach 3.3.2 und 3.3.3 verliefen wie folgt:(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 ⃞ Unstimmigkeiten bei den Zählungen haben sich nicht ergeben.
 ⃞ Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinander erneut.
Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen.
 ⃞ 

(Bitte durch Ankreuzen bestätigen)
3.3.5Zum Schluss entschied der Briefwahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in den Stapeln zu d) und e) ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Briefwahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen, für welchen Bewerber oder für welche Landesliste die Stimme abgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob beide Stimmen oder nur die Erststimme oder nur die Zweitstimme für gültig oder ungültig erklärt worden waren, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern.
Die so ermittelten gültigen oder ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen III (ZS III) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 eingetragen.


 ⃞ 



(Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)

3.3.6Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der ungültigen Erst- und Zweitstimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Briefwahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung.
3.4Sammlung und Beaufsichtigung der
Stimmzettel
Die vom Briefwahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten
a)
die Stimmzettel, auf denen die Erst- und die Zweitstimme oder nur die Erststimme abgegeben worden waren, getrennt nach den Bewerbern, denen die Erststimme zugefallen war,
b)
die Stimmzettel, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden war, getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen die Stimmen zugefallen waren,
c)
die leer abgegebenen Stimmzettelumschläge und die ungekennzeichneten Stimmzettel,
d)
die Stimmzettelumschläge, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten, mit den zugehörigen Stimmzetteln,die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten unddie Stimmzettelumschläge mit mehreren Stimmzetteln,
je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.Die in d) bezeichneten Stimmzettelumschläge und Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern
.......... bis .......... 
beigefügt.
3.5Feststellung und Bekanntgabe des Briefwahlergebnisses
Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Briefwahlvorstand als das Briefwahlergebnis festgestellt und vom Briefwahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.
4.Wahlergebnis

 Kennbuchstaben für die Zahlenangaben
(Wahlniederschrift und Vordruck für die Schnellmeldung sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung (siehe Punkt 5.3) bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.)
 Wähler insgesamt [vgl. oben 3.2.1]
zugleich
 Wähler mit Wahlschein..........

Ergebnis der Wahl im Wahlkreis (Erststimmen)
Summe  +  muss mit  übereinstimmen.


ZS IZS IIZS IIIInsgesamt
CUngültige Erststimmen

Gültige Erststimmen:

Von den gültigen Erststimmen entfielen auf den Bewerber
(Vor- und Familienname des Bewerbers sowie Kurzbezeichnung der Partei/bei anderen Kreiswahlvorschlägen das Kennwort – laut Stimmzettel –)
ZS IZS IIZS IIIInsgesamt
D11. .......... 
D22. .......... 
D33. .......... 
D44. .......... 
usw.

D

Gültige Erststimmen insgesamt


Ergebnis der Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen)
Summe  +  muss mit  übereinstimmen.


ZS IZS IIZS IIIInsgesamt
EUngültige Zweitstimmen

Gültige Zweitstimmen:

Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf die Landesliste der
(Kurzbezeichnung der Partei – laut Stimmzettel –)
ZS IZS IIZS IIIInsgesamt
F11. .......... 
F22. .......... 
F33. .......... 
F44. .......... 
usw.

F

Gültige Zweitstimmen insgesamt

5.Abschluss der Wahlergebnisfeststellung
5.1Besondere Vorkommnisse bei der Ergebnisfeststellung
Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen:
..........
..........
..........
Der Briefwahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse:
..........
..........
5.2Erneute Zählung
(Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.)
Das/Die Mitglied(er) des Briefwahlvorstandes..........,
(Vor- und Familienname)
beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute Zählung der Stimmen, weil
..........
..........
..........
(Angabe der Gründe)
Daraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.3) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für den Wahlbezirk wurde


(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 ⃞ mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt
 ⃞ berichtigt
(Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben nicht löschen oder radieren.)
und vom Briefwahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.
5.3Schnellmeldung
Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung nach dem Muster der Anlage 28 zur Bundeswahlordnung übertragen und


auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch)
..........
(Bitte Art der Übermittlung eintragen)
an ..........
(Bitte Empfänger eintragen)
übermittelt.
5.4Anwesenheit des Briefwahlvorstandes
Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Briefwahlvorstandes, darunter jeweils der Briefwahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend.
5.5Öffentlichkeit der Wahlbriefzulassung und
Ergebnisfeststellung
Die Zulassung der Wahlbriefe sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.
5.6Versicherung zur Richtigkeit der Niederschrift
Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben.

Ort und Datum
Der Briefwahlvorsteher
Die übrigen Beisitzer

Der Stellvertreter


Der Schriftführer


5.7Verweigerung der Unterschrift und Angabe von Gründen
Das/Die Mitglied(er) des Briefwahlvorstandes verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil

..........
(Vor- und Familienname)
..........
..........
..........
(Angabe der Gründe)
5.8Bündelung von Stimmzetteln, Stimmzettel-
umschlägen und Wahlscheinen
Nach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel, Stimmzettelumschläge und Wahlscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als Anlagen beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt:


a)
Ein Paket mit den Stimmzetteln, die nach den für die Wahlkreisbewerber abgegebenen Stimmen geordnet und gebündelt sind,
b)
ein Paket mit den Stimmzetteln, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden war,
c)
ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln,
d)
ein Paket mit den leer abgegebenen Stimmzettelumschlägen sowie
e)
ein Paket mit den eingenommenen Wahlscheinen.
Die Pakete wurden versiegelt und mit der Nummer des Briefwahlvorstandes sowie der Inhaltsangabe versehen.
5.9Übergabe der Wahlunterlagen
Dem Beauftragten des/der(Bitte eintragen, z. B. Gemeindebehörde)
..........
wurdenam .......... , um .......... Uhr, übergeben

diese Wahlniederschrift mit Anlagen,
die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,
das/die Verzeichnis/Verzeichnisse der für ungültig erklärten Wahlscheine samt Nachträgen/die Mitteilung, dass Wahlscheine nicht für ungültig erklärt worden sind,
die Wahlurne – mit Schloss und Schlüssel – sowie
alle sonstigen dem Briefwahlvorstand von dem/der(Bitte eintragen, z. B. Gemeindebehörde)..........zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen.
Der Briefwahlvorsteher
..........

Vom Beauftragten des/der ..........  wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten
Anlagen am .........., um .......... Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.

..........
(Unterschrift des Beauftragten)
Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.