Ausfertigungsdatum: 28.08.1985
            (Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 18;
            
            bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
        
| Stimmzettelumschlag für die Briefwahl In diesen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel einlegen, sodann den Stimmzettelumschlag zukleben. | ||
| Nur den Stimmzettel einlegen und den Stimmzettelumschlag zukleben. Sodann 
 in den roten Wahlbriefumschlag einlegen | |||