Im Anschluss an die Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand ohne Unterbrechung das Wahlergebnis im Wahlbezirk und stellt fest
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die Zahl der Wahlberechtigten,
- 2.
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die Zahl der Wähler,
- 3.
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die Zahlen der gültigen und ungültigen Erststimmen,
- 4.
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die Zahlen der gültigen und ungültigen Zweitstimmen,
- 5.
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die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen,
- 6.
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die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen.