(BWO)
Bundeswahlordnung

Ausfertigungsdatum: 28.08.1985


§ 30 BWO Vermerk im Wählerverzeichnis

Hat ein Wahlberechtigter einen Wahlschein erhalten, so wird im Wählerverzeichnis in der Spalte für den Vermerk über die Stimmabgabe "Wahlschein" oder "W" eingetragen.