Zu den Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten gehören
- 1.
-
ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten,
- 2.
-
Schutzimpfungen im notwendigen Umfang einschließlich medikamentöser Prophylaxe, ausgenommen Schutzimpfungen anlässlich privater Auslandsreisen, und
- 3.
-
sonstige medizinische Prophylaxemaßnahmen.