BwBDSGOWiZustV (BwBDSGOWiZustV)
Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundesdatenschutzgesetz im Bereich der Bundeswehr

Ausfertigungsdatum: 12.08.2008


§ 2 BwBDSGOWiZustV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.