Die Bekanntmachung vom 31. Juli 1954 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 378) betr. Bestimmung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf als Pensionsfestsetzungs- und Regelungsbehörde bleibt unberührt.
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen