(BVwAG)
Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes

Ausfertigungsdatum: 28.12.1959


§ 8 BVwAG

Soweit im Bundesverwaltungsamt auf Grund des § 1 Abs. 2 oder Abs. 3 Aufgaben aus einem anderen Geschäftsbereich als dem des Bundesministers des Innern erledigt werden, steht das fachliche Weisungsrecht der sachlich zuständigen obersten Bundesbehörde zu.