(BVwAAufgÜAnO 1969)
Anordnung über die Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt

Ausfertigungsdatum: 21.02.1969


II. BVwAAufgÜAnO 1969

Das Bundesverwaltungsamt untersteht in den übertragenen Angelegenheiten gemäß § 8 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes den fachlichen Weisungen des Auswärtigen Amtes.