(BVwAAufgUAnO 1968)
Anordnung über die Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt

Ausfertigungsdatum: 16.09.1968


IV. BVwAAufgUAnO 1968

Die Zentralstelle und die deutschen Vertretungen im Ausland verkehren in dem übertragenen Aufgabengebiet unmittelbar miteinander, soweit das Auswärtige Amt nicht etwas anderes bestimmt.