(BVwAAufgUAnO 1968)
Anordnung über die Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt

Ausfertigungsdatum: 16.09.1968


III. BVwAAufgUAnO 1968

Das Bundesverwaltungsamt untersteht in den übertragenen Angelegenheiten gemäß § 8 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes den fachlichen Weisungen des Auswärtigen Amtes.