(BVSAuflG)
Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz (Artikel 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes)

Ausfertigungsdatum: 25.03.1997


§ 1 BVSAuflG

Der Bundesverband für den Selbstschutz wird mit Wirkung vom 1. Januar 1997 aufgelöst.