(Butt/KäseuaPrV)
Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse

Ausfertigungsdatum: 27.11.1997


§ 7 Butt/KäseuaPrV Preisermittlung für das Bundesgebiet

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ermittelt auf der Grundlage der ihr nach § 5 Abs. 1 von den Notierungskommissionen und nach § 6 Absatz 4 und § 6a Absatz 2 von den Notierungseinrichtungen mitgeteilten Angaben die Preise für das gesamte Bundesgebiet.