(1) Im Sinne dieser Verordnung sind
- 1.
-
- 2.
-
Käse: Käse im Sinne der Käseverordnung,
- 3.
-
andere Milcherzeugnisse: Milcherzeugnisse im Sinne der
Milcherzeugnisverordnung, soweit in dieser Verordnung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
(2) Im Sinne dieser Verordnung sind ferner
- 1.
-
Hersteller: Unternehmen, die Butter, Käse oder andere Milcherzeugnisse herstellen und direkt an Absatzzentralen, Händler, Verarbeiter oder Verpacker liefern,
- 2.
-
Absatzzentralen: Unternehmen, die anstelle von Herstellern Butter, Käse oder andere Milcherzeugnisse direkt an andere Absatzzentralen, Händler, Verarbeiter oder Verpacker liefern,
- 3.
-
Händler: Unternehmen, die Butter, Käse oder andere Milcherzeugnisse an eigene Niederlassungen oder Filialen oder an Wiederverkäufer, Verarbeiter, Verpacker, gewerbliche Verwender oder Großverbraucher liefern, ohne Hersteller oder Absatzzentrale zu sein.