Bürsten- und Pinselmachermeisterverordnung (BürstPiMstrV)
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Bürsten- und Pinselmacher-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 27.07.1993


§ 6 BürstPiMstrV Übergangsvorschrift

Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufenden Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt.