Ausfertigungsdatum: 08.06.2017
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Produktionsauftrag | mit 60 Prozent, |
Arbeitsplanung und
Technologie | mit 30 Prozent sowie |
Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. |
(2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Arbeitsplanung und Technologie“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn