(BühnenM/PlastAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bühnenmaler und -plastiker/zur Bühnenmalerin und -plastikerin

Ausfertigungsdatum: 01.02.2000


§ 2 BühnenM/PlastAusbV Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen Malerei und Plastik gewählt werden.