(BühnenM/PlastAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bühnenmaler und -plastiker/zur Bühnenmalerin und -plastikerin

Ausfertigungsdatum: 01.02.2000


§ 1 BühnenM/PlastAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Bühnenmaler und -plastiker/Bühnenmalerin und -plastikerin wird staatlich anerkannt.