Büchsenmacher-Ausbildungsverordnung (BüchsenmAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Büchsenmacher und zur Büchsenmacherin

Ausfertigungsdatum: 26.05.2010


§ 1 BüchsenmAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Büchsenmachers und der Büchsenmacherin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe 22 der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.