(BuchhdlAusbV 2011)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin

Ausfertigungsdatum: 15.03.2011


§ 3 BuchhdlAusbV 2011 Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in

1.
Pflichtqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt D,
2.
eine im Ausbildungsvertrag festzulegende sechsmonatige Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B sowie
3.
eine im Ausbildungsvertrag festzulegende dreimonatige Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt C.