(BuchhdlAusbV 2011)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin

Ausfertigungsdatum: 15.03.2011


§ 1 BuchhdlAusbV 2011 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Buchhändlers und der Buchhändlerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.