(BtMAHV)
Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung

Ausfertigungsdatum: 16.12.1981


§ 17 BtMAHV Zuständige Zollstellen

Der Bundesminister der Finanzen gibt im Bundesanzeiger die Zollstellen bekannt, bei denen Betäubungsmittel zur Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr abgefertigt werden.