(BTHausO 2002)
Hausordnung des Deutschen Bundestages

Ausfertigungsdatum: 07.08.2002


§ 9 BTHausO 2002 Bibliothek, Archiv, Sondereinrichtungen

Für die Benutzung der Bibliothek, der Archive und anderer Sondereinrichtungen sind die entsprechenden Benutzungsordnungen maßgebend.