Ausfertigungsdatum: 07.08.2002
(1) Zutritt zum Plenarsaal des Deutschen Bundestages haben während der Sitzungen
(2) Soweit auf den Tribünen Bereiche für bestimmte Personen oder Gruppen vorgesehen sind (Presse, Diplomaten, ausländische Delegationen und Gäste des Deutschen Bundestages), stehen sie in erster Linie diesen Personen bzw. den Angehörigen dieser Gruppen zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten bevorzugt Zutritt
(3) In sitzungsfreier Zeit kann der Plenarsaal unter sachkundiger Führung von den Besuchertribünen aus besichtigt werden. Kindern unter zehn Jahren ist die Teilnahme nur in Begleitung Erwachsener gestattet.
(4) Für den Zutritt zur Ostlobby während der Sitzungen gilt Absatz 1 entsprechend. Zutritt haben auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitglieder und Fraktionen des Deutschen Bundestages sowie die zum Dienst in der Ostlobby eingeteilten Bediensteten des Deutschen Bundestages.