Eine Aktuelle Stunde (§ 106) findet statt, wenn sie
- a)
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im Ältestenrat vereinbart wurde,
- b)
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von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages zu der Antwort der Bundesregierung auf eine mündliche Anfrage oder
- c)
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unabhängig von einer für die Fragestunde eingereichten Frage von einer Fraktion oder von fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages verlangt wird.