(BTGO1980Anl 4)
Richtlinien für die Fragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, BGBl I 1980, 1237)

Ausfertigungsdatum: 25.06.1980


II. BTGO1980Anl 4 Die Einreichung der Fragen

6.
Die Fragen sind dem Präsidenten (Parlamentssekretariat) in vierfacher Ausfertigung einzureichen.
7.
Fragen werden erst in die Drucksache zur Fragestunde aufgenommen, wenn sie der Nummer 1 Abs. 3 und Nummer 2 Abs. 1 entsprechen.
8.
Mündliche Fragen müssen vor der Sitzungswoche bis Freitag, 10.00 Uhr, beim Präsidenten und bis Freitag, 12.00 Uhr, bei der Bundesregierung vorliegen.