(BTGO 1980)
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Ausfertigungsdatum: 25.06.1980


§ 58 BTGO 1980 Bestimmung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters

Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat.