Namentliche Abstimmung ist unzulässig über 
        
            - a)
- 
                Stärke des Ausschusses, 
- b)
- 
                Abkürzung der Fristen, 
- c)
- 
                Sitzungszeit und Tagesordnung, 
- d)
- 
                Vertagung der Sitzung, 
- e)
- 
                Vertagung der Beratung oder Schluß der Aussprache, 
- f)
- 
                Teilung der Frage, 
- g)
- 
                Überweisung an einen Ausschuß.