Namentliche Abstimmung ist unzulässig über
- a)
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Stärke des Ausschusses,
- b)
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Abkürzung der Fristen,
- c)
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Sitzungszeit und Tagesordnung,
- d)
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Vertagung der Sitzung,
- e)
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Vertagung der Beratung oder Schluß der Aussprache,
- f)
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Teilung der Frage,
- g)
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Überweisung an einen Ausschuß.