(BTGO 1980)
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Ausfertigungsdatum: 25.06.1980


§ 105 BTGO 1980 Fragen einzelner Mitglieder des Bundestages

Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, kurze Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Das Nähere wird in Richtlinien geregelt (Anlage 4).