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< § 4
Schlussformel >

(BTBeihZustAnO)
Anordnung der Verwaltung des Deutschen Bundestages über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beihilfe

Ausfertigungsdatum: 13.08.2014


§ 5 BTBeihZustAnO Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am 1. September 2014 in Kraft.

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