(BTBeihZustAnO)
Anordnung der Verwaltung des Deutschen Bundestages über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beihilfe

Ausfertigungsdatum: 13.08.2014


§ 4 BTBeihZustAnO Übergangsregelung

Diese Anordnung gilt auch für Widersprüche und Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.