Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG)
Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes

Ausfertigungsdatum: 15.11.1993


§ 7 BSWAG Berichtspflicht

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur berichtet dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Ausbaus des Schienenwegenetzes nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres.