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Beitragssatzverordnung 2001 (BSV 2001)
Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten und weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 2001

Ausfertigungsdatum: 21.12.2000


§ 6 BSV 2001 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

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