Ausfertigungsdatum: 01.12.1993
Die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleistungen und das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitsunfälle im Sinne des § 1153 der Reichsversicherungsordnung, die vor dem 1. Januar 1994 eingetreten sind, werden zum 1. Januar 1994 angepaßt. Der Anpassungsfaktor beträgt 1,0364.