§ 10 BSV 1994 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des
Beitrittsgebiets
Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:
Jahr
Umrechnungswert
vorläufiger Umrechnungswert
1992
1,4393
1994
1,2913
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